Prof. Dr. Rudolf Schmitt, Fakultät Sozialwissenschaften, Hochschule Zittau/Görlitz, r.schmitt@hs-zigr.de
Hinweise zur Promotion für Absolvent/innen des FB Sozialwesens in Görlitz
Stand: 18.12.2009; als PDF-Datei
Übersicht:
1. Vorbemerkung
2. Klärung formaler Fragen
3. Klärung der Betreuung, Erarbeitung eines Exposés
4. An den Promotionsausschuss einzureichende Unterlagen
5. Weiterer Ablauf des Verfahrens
1. Vorbemerkung
An unserem Fachbereich ist ein kooperatives Promotionsverfahren mit einer sächsischen Universität die Regel, d. h. der/die Zweitgutachter/in entstammt unserer Hochschule, der/die Erstgutachter/in einem Fachbereich der TU Dresden oder der Universität Leipzig. Alle anderen Wege zur Promotion, wie sie in der " Broschüre für Promotionsinteressierte" geschildert werden, stehen Ihnen natürlich auch offen.
2. Klärung formaler Fragen
Zur Klärung formaler Zweifelsfragen und zum Informationsaustausch wurde ein Promotionsausschuss eingerichtet. Mitglieder sind seit dem 01.09.2009 Prof. Dr. Blin, Prof. Dr. Waldow und Prof. Dr. Schmitt (Sprecher). In dieser Phase besteht die Aufgabe des Promotionsausschusses darin, Sie über die erforderlichen Voraussetzungen und die von Ihnen einzuleitenden Schritte zur Herbeiführung eines Votums durch den Fachbereichsrat zu informieren. Dabei gelten die vom Fachbereichsrat laut Beschluss vom 9.7.1996 und vom 10. 12. 1996 festgelegten Regelungen: Als formale Notenvoraussetzung für die Einleitung eines Promotionsverfahrens ist die Gesamtnote "1" im Diplomzeugnis erforderlich. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Ein solcher Antrag ist schriftlich zu begründen (dazu später).
3. Klärung der Betreuung, Erarbeitung eines Exposés
Inhaltliche Voraussetzung für die Einleitung eines Promotionsverfahrens über unseren Fachbereich stellt die Bereitschaft einer unserer Professorinnen bzw. eines unserer Professoren dar, Sie zu betreuen. Sie selbst müssen in Gesprächen vorklären, ob eine solche Bereitschaft vorliegt. Wenn Sie einen ersten differenzierten Entwurf bereits mitbringen, erleichtert dies die Klärung, ob der/die angesprochene Professor/in die Betreuung übernimmt. Diese Bereitschaft ist mit der eindeutigen Einigung mit dem/der Betreuer/in auf ein Thema verbunden. Erst wenn diese Bereitschaft zweifelsfrei geklärt ist, können die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden!
Der/die Professor/in wird Sie auffordern, das vorhandene Exposé weiter auszubauen, es zu einem ausführlichen inhaltlichen Arbeitsplan (mindestens 10 DIN-A4 Seiten) zu entwickeln und einen groben Zeitplan aufzustellen. Die Anforderungen an den inhaltlichen Arbeitsplan sind hoch. Er muss sowohl den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum geplanten Thema darstellen und mit einschlägigen Literaturhinweisen dokumentieren, er muss möglichst konkret die Zielstellungen der geplanten Arbeit beinhalten und muss die gewählten methodischen Schritte darstellen.
Der/die Betreuer/in und Sie müssen für das geplante Thema eine/n Kolleg/in an einer Universität finden, der/ die bereit ist, die Erstbetreuung zu übernehmen. Erst wenn eine solche Person gefunden ist, von der das Thema, der inhaltliche Arbeitsplan und der Zeitplan akzeptiert ist und damit die Bereitschaft für die weitere Betreuung feststeht, sind weitere Schritte erfolgversprechend.
4. An den Promotionsausschuss einzureichende Unterlagen
Der/die Professor/in unseres Fachbereichs muss schließlich auf der Grundlage der von Ihnen
eingereichten Unterlagen eine schriftliche Prognose hinsichtlich Ihrer Promotionsaussichten
erstellen (ein solches Votum ist in der Regel auch für den Promotionsausschuss an der
kooperierenden Universität erforderlich). - Sollten Sie nicht die Note 'sehr gut' als Gesamtnote
im Diplomzeugnis haben und einen begründeten Ausnahmeantrag stellen, so muß der/die
Professor/in zu diesem Ausnahmeantrag zusätzlich schriftlich Stellung nehmen.
Alle von Ihnen zu erbringenden Unterlagen im kooperativen Promotionsverfahren in der
Übersicht:
a. Antrag auf Einrichtung eines kooperativen Promotionsverfahrens mit Nennung des Arbeitstitels.
b. Zeugnis mit Gesamtnote (beglaubigte Abschrift)
c. Bei Zeugnis mit Gesamtnote > 1 begründeter Antrag auf Ausnahme
d. Arbeitsplan mit Zeitplan (mind. 10 S.)
e. Schriftliche Betreuungsbestätigung des/der universitären Erstgutachter/in
f. Ausdruck der Promotionsordnung des zuständigen Fachbereichs der Universität
g. Übersicht der für unsere Kommunikation notwendigen Adressen (Mail, postalisch): Vorsitzende/r Promotionsausschuss Universität, Erstgutachter/in (Universität), Zweitgutachter/in (falls nicht im Haus), Antragsteller/in
Alle von Ihrem/Ihrer internen Betreuer/in zu erbringenden Unterlagen in der Übersicht:
a. Bei Gesamtnote > 1 Ausnahme-Antrag mit Begründung
b. Schriftliche Betreuungsbestätigung intern
c. Prognose der internen Betreuung
Falls kein kooperatives Promotionsverfahren geplant ist, d.h. Erst- und Zweitgutachter/in
gehören beide der Universität oder einer anderen FH an, dann sind die von unserem
Fachbereich zu erbringenden Bestätigungen recht unterschiedlich (je nach Promotionsordnung
des Fachbereichs, an dem Sie promovieren wollen). Meistens werden wir die folgenden
Unterlagen von Ihnen brauchen:
a. Antrag mit Benennung des Promotionsthemas und der Betreuer/innen.
b. Zeugnis mit Gesamtnote (beglaubigte Abschrift)
c. Arbeitsplan mit Zeitplan (so, wie er von der Universität gefordert wird)
d. Ausdruck der Promotionsordnung des zuständigen Fachbereichs der Universität
e. Übersicht der für unsere Kommunikation notwendigen Adressen (Mail, postalisch): Vorsitzende/r Promotionsausschuss Universität, Erst- und Zweitgutachter/in, Antragsteller/in
5. Weiterer Ablauf des Verfahrens
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen bei dem/der Sprecher/in des Promotionsausschusses vorliegen, bekommt der Promotionsausschuss die Unterlagen zugeleitet und bespricht mit dem/der betreuenden Kolleg/in im Fachbereich die zustimmende, ablehnende oder weitere Verbesserungen fordernde Entscheidung. Um ein kooperatives Promotionsverfahren (d. h. einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in) einzuleiten, bedarf es eines positiven Votums unseres Fachbereichsrats. Dazu wird der Fachbereichsrat zur Beschlussfassung über Ihre Promotionsabsichten aufgerufen. Ihr/e Betreuer/in unterbreitet dem Fachbereichsrat in einer Sitzung seine/ihre Prognose und berichtet über das vorgesehene Thema, den Arbeits- und Zeitplan des/der Kandidat/in. Der Promotionsausschuss kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Fällt das Votum des Fachbereichsrats positiv aus, können Sie einen Antrag auf "Aufnahme als Doktorand/in" im kooperativen Promotionsverfahren an der kooperierenden Universität stellen. - In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Sie während der Arbeit an der Promotion an der kooperierenden Universität in der Regel weitere Leistungsnachweise erbringen müssen, d.h. dort auch für die Promotion immatrikuliert sein müssen.