

Mit bestandener Zugangsprüfung erlangen Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife, die auf Grund ihrer Begabung und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen und während ihrer Berufstätigkeit die für ein Studium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die Berechtigung zum Studium in Studiengängen an der Hochschule Zittau/Görlitz.
Zur Prüfung sind Bewerber zuzulassen, die sich form- und fristgemäß beworben haben und folgende
Voraussetzungen erfüllen:
Der Bewerber muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Als Berufsausbildung gelten
Bewerber, die versucht haben, eine Studienberechtigung für einen Studiengang an einer Fachhochschule nach § 17, Absatz 5 SächsHSG zu erwerben und die die entsprechende Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden für den jeweiligen Studiengang nicht zugelassen.