Studieren ohne Abitur an der Hochschule Zittau/Görlitz
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Zulassungsvoraussetzungen

Mit bestandener Zugangsprüfung erlangen Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife, die auf Grund ihrer Begabung und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen und während ihrer Berufstätigkeit die für ein Studium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die Berechtigung zum Studium in Studiengängen an der Hochschule Zittau/Görlitz.

Zur Prüfung sind Bewerber zuzulassen, die sich form- und fristgemäß beworben haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Bewerber muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Als Berufsausbildung gelten

  • die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule, deren Zulassungsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist,
  • der Abschluss einer Berufsausbildung mit einem Facharbeiterbrief der DDR oder
  • der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.

Bewerber, die versucht haben, eine Studienberechtigung für einen Studiengang an einer Fachhochschule nach § 17, Absatz 5 SächsHSG zu erwerben und die die entsprechende Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden für den jeweiligen Studiengang nicht zugelassen.


Letzte Änderung: 21.05.2012   © ZP Vorbereitungskurs      Impressum