Die Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber im Zulassungsamt der Hochschule Zittau/Görlitz bis zum 1. März des
Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden soll, schriftlich formgebunden zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
die Nachweise über das Vorliegen der in § 4 Absatz 1 Zugangsprüfungsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen,
eine Erklärung des Bewerbers darüber, dass er noch nicht versucht hat, eine Zugangsberechtigung für ein Studium
an einer Fachhochschule zu erwerben, und er damit einen rechtmäßigen Prüfungsanspruch in Bezug auf die entsprechende
Prüfung hat.
eine Erklärung des Bewerbers darüber, welchen Studiengang er an der Hochschule Zittau/Görlitz belegen möchte.
Über die Zulassung entscheidet der Dezernent Akademische Verwaltung im Benehmen mit
dem Vorsitzenden aller Prüfungskommissionen. Entscheidungsgrundlage
bilden die im Zulassungsamt eingereichten Unterlagen.
Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
die in § 4 Absatz 1 Zugangsprüfungsordnung genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder
die Unterlagen unvollständig sind bzw. nicht fristgerecht eingereicht wurden oder
der Bewerber bereits versucht hat, eine Studienberechtigung zu erwerben und dabei die Prüfung endgültig
nicht bestanden hat.
Bei Bedarf bietet die Hochschule Zittau/Görlitz zur Vorbereitung auf die Prüfung einen einjährigen,
berufsbegleitenden Vorbereitungskurs (Vorkurs) im Fernstudium an. Im Rahmen des Vorkurses werden für die
in § 6 Zugangsprüfungsordnung geforderten Module entsprechende Lerneinheiten auf Lehrbrief- bzw. E-Learning-Basis sowie ausgewählte
Präsenzzeiten zu Konsultationszwecken angeboten.
Teilnehmer dieses Vorkurses haben den Status von Studierenden der Hochschule Zittau/Görlitz für
die die Regelungen der Immatrikulationsordnung entsprechend gelten.
Die Teilnehmer am Vorkurs erhalten eine Vorzulassung zum Studium im
gewünschten Studiengang. Eine Vorzulassung berechtigt zur Teilnahme an den E-Learning-Angeboten sowie an den
Konsultationen im Rahmen der Präsenzzeiten.